„Anteil der Zeitarbeit liegt gerade einmal bei 2,1 Prozent“

„Anteil der Zeitarbeit liegt gerade einmal bei 2,1 Prozent“

BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den Zahlen über sogenannte „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat gestern Zahlen über die Verbreitung von Teilzeit-, Minijobs und Zeitarbeit veröffentlicht. Dazu Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):
 
„Diese Veröffentlichung zeigt, dass Zahlen doch lügen können. Wenn Minijobs, Teilzeitarbeit und Zeitarbeit einfach in einen Topf geworfen und dann alle Zahlen fröhlich zusammengerechnet werden, muss der Eindruck entstehen, dass die halbe Republik gezwungen ist, unter wenig schönen Bedingungen zu arbeiten. Dass das mitnichten der Fall ist, zeigt ein genauerer Blick auf die Zahlen für die Zeitarbeit.
 
Tatsächlich hat es von 2013 auf 2014 eine leichte Zunahme gegeben – und zwar von sage und schreibe rund 22.000 Beschäftigungsverhältnissen bei Zeitarbeitsunternehmen. Allerdings hat die Branche von 2012 auf 2013 einen Schrumpfungsprozess durchgemacht und musste im Vergleich der Halbjahreswerte ein Minus von 6,4 Prozent verzeichnen. Der leichte Zuwachs im letzten Jahr ist also auf längere Sicht gar keiner, denn die Zeitarbeit liegt immer noch unter den Zahlen der Jahre 2011 und 2012.
 
Noch erhellender ist die Quote der Zeitarbeit an der Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2014 lag der Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Erwerbstätigen gerade einmal bei 2,1 Prozent. Diese Quote war auch in den Jahren 2011 und 2012 mit 2,2 Prozent kaum höher und 2013 mit 2,0 Prozent sogar leicht niedriger. Alle diese Daten zeigen, dass Zeitarbeit nun wirklich kein Massenphänomen ist.
 

Im Übrigen ist es eine Zumutung, dass Zeitarbeit immer wieder als atypische Beschäftigung diffamiert wird. Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen und unterliegen sämtlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das einzige, was Zeitarbeit von anderen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet, ist, dass Zeitarbeitnehmer nicht in dem Unternehmen tätig sind, bei dem sie angestellt sind. Aber das gilt auch für die meisten Handwerker oder Bauarbeiter, ohne dass diese Arbeiten als ‚atypisch‘ bezeichnet werden.“

Quelle: www.personaldienstleister.de

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