BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Nach dem Treffen der großen Koalition am gestrigen Abend ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen worden. In Kürze wird der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):
Die zweite Entwicklung, die ebenfalls in Ansätzen bereits zu erkennen ist, sorgt dafür, dass Maschinen wiederholbare Aufgaben übernehmen („Steigerungs-Welle“). Sie kommunizieren untereinander und analysieren unstrukturierte Daten. Anwendungsbeispiele sind im Bereich Warenlager zu finden oder aber auch im Befüllen von Regalen im Einzelhandel. Die zweite Welle werde aber auch die Finanz- und Versicherungsbranche hart treffen.