BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

„AÜG-Entwurf in seinen Konsequenzen nicht zu Ende gedacht“

Nach dem Treffen der großen Koalition am gestrigen Abend ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen worden. In Kürze wird der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):

Die zweite Entwicklung, die ebenfalls in Ansätzen bereits zu erkennen ist, sorgt dafür, dass Maschinen wiederholbare Aufgaben übernehmen („Steigerungs-Welle“). Sie kommunizieren untereinander und analysieren unstrukturierte Daten. Anwendungsbeispiele sind im Bereich Warenlager zu finden oder aber auch im Befüllen von Regalen im Einzelhandel. Die zweite Welle werde aber auch die Finanz- und Versicherungsbranche hart treffen.

Ich kann daher auch nicht die Freude von Frau Nahles über die erzielte Einigung teilen, da das Gesetz die Flexibilität am Arbeitsmarkt deutlich einschränkt. Einige wenige Verbesserungen, die wichtig für unsere Branche sind, hat das Treffen der Koalitionsspitze doch gebracht: Es ist begrüßenswert, dass sowohl zur Berechnung des Equal Pay-Anspruchs als auch bei der Höchstüberlassungsdauer die Unterbrechungszeiten auf drei Monate verkürzt werden. Weiterhin positiv ist, dass nun sowohl für Equal Pay als auch für die Höchstüberlassungsdauer eine Stichtagsregelung gilt, nach der die Zeiten erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu laufen beginnen.“

Quelle: www.personaldienstleister.de

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