Die Aktuelle Rechtslage für die Zeitarbeit bei Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern

Die Aktuelle Rechtslage für die Zeitarbeit bei Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern

Die Bundesanstalt für Arbeit muss einer Arbeitsaufnahme von Nicht-EU-Ausländern grundsätzlich zustimmen. Die Zeitarbeit ist davon allerdings ausgeschlossen. Dies ist in ß 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes klar geregelt und billigt der Bundesagentur für Arbeit auch kein Ermessensspielraum zu. Angesichts des Fachkräftemangels eine aus der Welt gefallene rechtliche Bestimmung. Ohne qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland, wird das Problem Fachkräftemangel nicht beseitigt werden. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) mit Beschluss vom 09.03.2024 gefordert hat, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Nicht-EU-Ausländer abzuschaffen. GVP-Geschäftsführer Florian Swyter erklärt dazu „Ein wichtiges Signal der MIT, die der Fachkräfteeinwanderung durch Zeitarbeit aus Drittstaaten gern grünes Licht geben würde. ähnlich wie weite Teile der Wirtschaft, die im Zuge der Fachkräftesicherung auf unsere Branche schlichtweg angewiesen ist! Der Gesamtverband der Personaldienstleister wird nicht lockerlassen, diese unsinnige rechtliche Hürde zu Fall zu bringen. Denn eins ist klar: So groß die Bemühungen aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte zur Hebung des inländischen Arbeitskräftepotenzials auch sind: Wir werden den aktuellen und erst recht den künftigen Fachkräftebedarf ohne qualifizierte Zuwanderung, gerade von außerhalb der EU, nicht ansatzweise abdecken können.“

© 2024 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

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🎄 Weihnachts- und Neujahrswünsche 2026Personalhansa

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Partnerinnen und Partner,

ein bewegtes und erfolgreiches Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit, innezuhalten und Danke zu sagen. Wir bedanken uns von Herzen für Ihr Engagement, Ihr Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit, die unser gemeinsames Arbeiten im Jahr 2025 so wertvoll gemacht haben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit, erfüllende Feiertage sowie wertvolle Momente im Kreise Ihrer Liebsten.

Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und weiterhin viele gemeinsame Erfolge. Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr mit Ihnen zusammenzuarbeiten und neue Ziele zu erreichen.

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2026!

Herzliche Grüße
Ihr Team von Personalhansa