„Die Zeitarbeit ist wieder einmal Vorreiter“
„Die Zeitarbeit ist wieder einmal Vorreiter“
Thomas Hetz über die aktuelle Debatte zur Tarifbindung in Deutschland
© 2018 Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt dazu: „Wie schon im Jahr 2012, als unsere Branche noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt hat, ist die Zeitarbeit wieder einmal Vorreiter und im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen beispiellos. Denn die Tarifabdeckung in der Zeitarbeit beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit DGBTarifverträgen. Im Übrigen besteht die starke Sozialpartnerschaft der Zeitarbeitsbranche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bereits seit 15 Jahren. Und auch die Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge im Jahr 2012 war ein Meilenstein für die Zeitarbeitsbranche. Derzeit haben die Tarifpartner der Zeitarbeit mit elf Branchen Branchenzuschlagstarifverträge mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 ausgehandelt (mit IG Metall, IG BCE und ver.di). Das zeigt einmal mehr, dass die Zeitarbeit ein attraktives und verlässliches Erwerbsmodell für Arbeitnehmer ist.“