Hetz: „Verbot der Zeitarbeit in der Pflege ist verfassungsrechtlich bedenklich."

Hetz: „Verbot der Zeitarbeit in der Pflege ist verfassungsrechtlich bedenklich."

Thomas Hetz, BAP-Hauptgeschäftsführer

Zu der geplanten Bundesratsinitiative von Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, die Zeitarbeit in der Pflege verbieten zu lassen, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):

„Ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege zu fordern, ist europa- und verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci sollte die Fakten kennen, statt einfach nur ihrem Bauchgefühl zu folgen, bevor sie einen solch schwerwiegenden Eingriff in Angriff nimmt.
Fakt ist: Zeitarbeitskräfte in der Pflege sind nur eine Randerscheinung. Ein Arbeitsverhältnis mit einem Zeitarbeitsunternehmen haben 19.582 Pflegekräfte, davon 10.836 im Bereich Krankenpflege und 8.746 in der Altenpflege. Zum Vergleich: Insgesamt waren 2018 1.061.826 Menschen als Krankenpfleger tätig und als Altenpfleger 660.969. Damit liegt die Quote der Zeitarbeitsbranche an allen Pflegekräften gerade einmal bei 1,02 Prozent.
Mehr noch: In der Krankenpflege sind die Zahlen sogar von 2017 auf 2018 rückläufig, wie eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit belegt. Demnach nahm die Anzahl der in der Zeitarbeitsbranche angestellten Krankenpflegekräfte mit 18 Prozent drastisch ab. Und in der Altenpflege stagniert die Zahl der bei Zeitarbeitsunternehmen angestellten Altenpflegekräfte, welche von 2017 auf 2018 um sage und schreibe 51 Personen stieg.
Mit einem Verbot der Zeitarbeit in der Pflege würde Frau Kalayci den Pflegenotstand nur noch weiter verschärfen. Denn die Zeitarbeit sorgt dafür, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf tätig bleiben, weil die Personaldienstleister ihnen Rahmenbedingungen bieten, die ihrer speziellen Lebenssituation Rechnung tragen. Ohne diese Option würde eine Reihe von Arbeitnehmern/innen gänzlich aus der Pflege aussteigen bzw. nicht wieder einsteigen wollen.
Statt eines Verbots ist jetzt sachorientierte Politik gefragt, um effektiv etwas gegen den Pflegenotstand zu bewirken.“

© 2019 Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)

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