Verändert Zeitarbeit den Arbeitsmarkt
Verändert Zeitarbeit den Arbeitsmarkt
Thomas Hetz zu Gast an der Freien Universität Berlin
Vor rund 40 Studierenden im Masterstudiengang „Management & Marketing“ sprach BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz über die Verbandstätigkeit und Personaldienstleistungsbranche. Er folgte damit der Einladung von Gregory Jackson, Professor für Personalpolitik an der Freien Universität Berlin, und einer Tradition in der Vorweihnachtszeit, die für zwei Jahre wegen Jacksons Forschungstätigkeiten pausierte und an diesem Dienstag wiederaufgenommen wurde.
Das Interesse der Anwesenden an Hetz‘ Vortrag war hoch, wenngleich die Unkenntnis und mitunter Vorurteile über die Branche auch hier groß sind. Auf die Einstiegsfrage, wie hoch sie den Anteil der Zeitarbeit an allen Erwerbstätigen schätzten, fielen unterschiedlichste Angaben zwischen 30 und 17 Prozent. Dass es tatsächlich nur 2,3 Prozent sind, löste Erstaunen aus. Und dass 37 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen von Frauen geleitet werden, machte ebenfalls Eindruck. Vor allem waren es die Studentinnen, die zahlreiche Fragen stellten: Wie hoch ist der Frauenanteil in der Zeitarbeit? Entwickelt sich die Nachfrage nach Zeitarbeitenden in bestimmten Regionen und Branchen unterschiedlich? Können Flüchtlinge den Fachkräftemangel ausgleichen? Gibt es eine Abwerbeklausel?
Das am häufigsten auftauchende Thema war die Frage nach dem verändernden Einfluss der Zeitarbeit auf den Arbeitsmarkt. Hier räumte Hetz mit dem größten Vorurteil auf, wonach die Zeitarbeit von Jahr zu Jahr wachse und die normalen Jobs ersetze. „Wenn dies so wäre, würde ja nur die Zeitarbeit wachsen und nicht der gesamte Arbeitsmarkt“, so Hetz. Jedoch sei seit etwa acht Jahren der Anteil der Zeitarbeit konstant geblieben, was auch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen. „Wächst der Gesamtarbeitsmarkt, wächst die Zeitarbeit automatisch mit. Zukünftig wird sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer um die eine Million einpendeln und eher stagnieren “, so Hetz weiter.
Inwiefern die unterschiedliche Bezahlung von Zeitarbeitenden und der Stammbelegschaft Unfrieden stiften und zur Spaltung im Unternehmen beitragen würden, beschäftigte die Studierenden gleichermaßen. Um dieses Problem zu lösen, hätten die DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgebern der Zeitarbeitsbranche bereits vor Jahren ein tarifliches Equal-Pay verhandelt, welches mittels Branchentarifzuschlägen Differenzen zwischen den Entgelten der Zeitarbeitern und der Stammbeschäftigten beseitigt. Ungeachtet dessen habe der Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im April 2017 reformiert und dabei einen gesetzlichen Equal-Pay-Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammbeschäftigte ab neun Monaten eingeführt. „Die Politik hat zum Thema große Versprechungen gemacht, aber nichts geliefert: Was genau ist Equal Pay? Welche Leistungen kommen darüber hinaus noch dazu?“ Hier fehle es an einer sachgerechten Definition, was zu großen Rechtsunsicherheiten auf allen Seiten führe. „Die Politik schafft damit leider keine konsistenten Strukturen“, kritisierte Hetz die Regelung.
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